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27.04.2024
27.04.2024
19634 Verwaltungsgericht Koblenz

Verbot der "Montags- und Samstags­spaziergänge" in Bad Kreuznach war rechtmäßig

04.11.2022Die Stadt Bad Kreuznach durfte im Frühjahr des Jahres 2022 die Durchführung sogenannter Spaziergänge bzw. Montagsspaziergänge durch Allgemeinverfügung verbieten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine hiergegen gerichtete Klage ab.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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