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28.04.2024
28.04.2024
10043 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Bei Beschädigung von Tapeten durch eingedrungenes Wasser besteht kein Ersatzanspruch gegen anderen Mieter

16.12.2019Wird die Tapete in einer Wohnung durch aus der darüber liegenden Wohnung eingedrungenes Wasser beschädigt, so besteht kein Ersatzanspruch gegen den anderen Mieter. Der geschädigte Mieter ist ausreichend durch mietvertragliche Ansprüche gegen den Vermieter geschützt. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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