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27.04.2024
27.04.2024
20071 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Mietminderung wegen Baulärms in Nachbarschaft setzt Erheblichkeit der Beeinträchtigungen voraus

24.01.2023Eine Mietminderung wegen Baulärm in der Nachbarschaft setzt bei Fehlen einer entsprechenden Beschaffen­heits­vereinbarung voraus, dass die Beeinträchtigungen wesentlich im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB sind. Für das Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung sind die Mieter darlegungs- und beweispflichtig. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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