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28.04.2024
28.04.2024
18304 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Keine Klagebefugnis gegen Baugenehmigung bei fernliegender Beeinträchtigung des Nachbarn

21.04.2022Soll ein 12 m hohes Wohngebäude errichtet werden, so ist ein 50 m vom Vorhabengrundstück entfernter Nachbar nicht in seinen Rechten verletzt. Es fehlt insofern an der Klagebefugnis. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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