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27.04.2024
27.04.2024
22491 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Keine Genehmigung des Abrisses von Bestandswohnungen ohne Vorliegen einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheids für Ersatzwohnraum

06.12.2023Der Abriss von Bestandwohnungen kann nur dann genehmigt werden, wenn die Baugenehmigung oder der Bauvorbescheid für den Ersatzwohnraum vorliegt. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Schaffung des Ersatzwohnraums genehmigungsfähig ist, wenn die Baubehörde dies anders sieht. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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