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27.07.2024
27.07.2024
23838 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Gastrologie: Einfache Infusion darf nicht neben Magen- oder Darmspiegelung abgerechnet werden: Sozialgericht München 19-03-2024

10.06.2024Der Gastroenterologe darf neben den Hauptziffern für Magenspiegelungen (GOP 13400, 13421 und 13422 EBM) oder der Hauptziffer für Darmspiegelungen (GOP 30600 EBM) nicht auch noch eine Infusion (GOP 02100 EBM) zum Zwecke der Betäubung abrechnen, da diese Infusion schon zum Leistungsinhalt der Magen- bzw. Darmspiegelung gehört (Sozialgericht München, Urteil vom 19.3.2024 - S 28 KA 158/22).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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