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14.05.2025
14.05.2025
25854 Anwaltskanzlei Harzewski

Datenweitergabe im Konzern: DSGVO kennt kein Konzernprivileg

13.05.2025200 € Schadenersatz für unzulässige DatenübermittlungIn einem jüngst entschiedenen Fall (Pressemitteilung des BAG vom 08.05.2025) hatte ein Unternehmen sensible Mitarbeiterdaten – darunter Gehalt, Adresse und Steuer-ID – im Rahmen eines Softwaretests an die Konzernzentrale übermittelt. Eine bestehende Betriebsver­einbarung erlaubte jedoch nur die Weitergabe bestimmter, ausgewählter Informationen.Das BAG stellte einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO fest und sprach dem betroffenen Mitarbeiter immateriellen Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO in Höhe von 200 € zu.Ein häufiger Irrtum: Innerhalb einer Unternehmensgruppe gelte die Weitergabe personenbezogener Daten nicht als Übermittlung. Tatsächlich gilt: ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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