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15.07.2025
15.07.2025
26183 Anwaltskanzlei Harzewski

Mehrstufiger Ansatz bei Auskunft großer Mengen an Informationen

30.06.2025Die bisherige Praxis: Der mehrstufige AnsatzDie grundlegende Idee war, den Auskunftsprozess für beide Seiten handhabbar zu machen:Dieser Ansatz schien einen guten Kompromiss zwischen dem Recht des Betroffenen und dem Aufwand des Unternehmens darzustellen.Das Urteil des EuGH hat die Spielregeln für den Umfang einer Auskunft neu definiert und verschärft:Unter Maßgabe des EuGH-Urteils muss die Antwort differenziert ausfallen:Nein, der Ansatz ist in seiner bisherigen, minimalistischen Form (wie vom BayLDA beschrieben) nicht mehr tragbar. Der Kernkonflikt liegt auf der Hand: Wenn die erste Stufe nur Personalstammdaten und ansonsten bloße Datenkategorien enthält, wird der Anspruch auf eine Kopie der tatsächlichen Daten nicht erfüllt. Die ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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