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29.04.2024
29.04.2024
23357 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Arzthaftung: Arzt kann sich gegen Vorwurf fehlerhafter Behandlung nicht wehren mit dem Argument, "immer so" (richtig) zu behandeln: Landgericht München 06-12-2023

29.02.2024Der vom BGH vor langem entwickelte Grundsatz, dass ein Arzt sich gegen den Vorwurf mangelhafter Aufklärung darauf berufen kann, seine Patienten immer in (rechtmäßiger) Weise aufzuklären (sog. Immer-so-Verteidigung), ist nicht auch auf Behandlungsfehler übertragbar (Landgericht München, Beschluss vom 6.12.2023 - 1 O 1722/22 Hei). Denn die rechtliche Lage bei der Aufklärung unterscheide sich von der einer Behandlung.Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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