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21.05.2024
21.05.2024
23652 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Arzt darf Attest grundsätzlich nur nach körperlicher Untersuchung des Patienten erstellen: Oberlandesgericht Celle 09-04-2024

30.04.2024Strafbar nach § 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheits­zeugnisse) macht sich ein Arzt, der ein Attest bzw. ärztliches Zeugnis erstellt, ohne den betreffenden Patienten untersucht zu haben, es sei denn, aus dem Attest ergibt sich, dass eine eigene körperliche Untersuchung unterblieben ist (Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 9. April 2024 – 2 ORs 29/24). Die Entscheidung verdeutlicht noch einmal die Grundregeln, die der Arzt bei der Erstellung von Attesten zu beachten hat.Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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