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27.04.2024
27.04.2024
23385 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Approbation für ausländische Ärzte: Gleichwer­tigkeitsprüfung geht (nicht bestandener) Kenntnisprüfung vor: OVG Sachsen 29-08-2023

06.03.2024Ein ausländischer Arzt, der eine deutsche Approbation beantragt, hat Anspruch auf eine Gleichwer­tigkeitsprüfung. Die Gleichwer­tigkeitsprüfung geht der Kenntnisprüfung vor. Auch wenn der ausländische Arzt bereits mehrfach durch die Kenntnisprüfung gefallen ist, kann er eine Gleichwer­tigkeitsprüfung verlangen. Der Arzt kann auch nicht wirksam auf das Recht zur Gleichwer­tigkeitsprüfung verzichten (Sächsisches Oberverwal­tungsgericht Bautzen, Urteil vom 29.8.2023 - 2 A 370/22). Die Entscheidung stärkt die Rechte ausländischer Ärzte und macht den Gesundheitsämtern, die ausländischen Ärzte vermehrt die Gleichwer­tigkeitsprüfung zu verwehren suchen, einen Strich durch die Rechnung.Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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