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27.04.2024
27.04.2024
19014 Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Ärztliches Aufklärungsgespräch erst kurz vor OP kommt zu spät

29.07.2022Die Einwilligung eines Patienten in einen ärztlichen Eingriff ist nur dann wirksam, wenn der Arzt zuvor verständlich und ausführlich über die Risiken der OP aufgeklärt hat. Die Aufklärung muss auch so frühzeitig sein, dass dem Patienten für die Entscheidung genügend Bedenkzeit verbleibt. Ein Aufklärungsgespräch erst am Tag der Operation oder sogar erst während der OP-Vorbereitung ist wegen des bestehenden Zeitdrucks grundsätzlich verspätet. Als Folge dessen ist die durchgeführte Operation rechtswidrig. Das Landgericht Frankenthal hat in einem solchen Fall einer Frau aus Baden-Württemberg jetzt ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zugesprochen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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