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27.04.2024
27.04.2024
19995 Datenschutz

Darf der Vermieter die Telefonnummer des Mieters an Handwerker weitergeben?

15.03.2024Wenn etwa die Dusche im Badezimmer undicht ist, sollte man diesen Mangel unbedingt dem Vermieter anzeigen, damit dieser ihn beseitigt. Regelmäßig wird er das jedoch nicht selbst tun, sondern einen sachkundigen Handwerker dafür beauftragen. Da der Handwerker jedoch meist dann kommen dürfte, wenn der Mieter sich bei der Arbeit aufhält ist es oftmals sinnvoll, dass Mieter und Handwerker den Termin miteinander absprechen. Um dies zu ermöglichen muss der Vermieter die Kontaktdaten des Mieters an den Handwerker weitergeben. Zumeist handelt es sich dabei um die Telefonnummer unter der der Mieter erreichbar ist. Diese Kontaktdaten unterliegen jedoch datenschutz­rechtlichen Bestimmungen. Daher ist Vorsicht geboten. Unter welche Datenschutzregeln fällt die ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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