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28.04.2024
28.04.2024
19363 Oberlandesgericht Bremen

Unwirksame Einwilligung in Operation aufgrund fehlender Bedenkzeit zwischen Aufklärungsgespräch und Einwilligung

19.09.2022Die Einwilligung in eine Operation ist unwirksam, wenn der Patient nach dem Aufklärungsgespräch keine Bedenkzeit hatte (siehe: § 630 e Abs. 2 Nr. 2 BGB). In diesem Fall kann ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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