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27.04.2024
27.04.2024
20681 Landgericht Osnabrück

Mutter hat Anspruch auf Schmerzensgeld nach der Tötung ihres Kinders

22.05.2023Das Landgericht Osnabrück hat einer Mutter nach dem Tod ihres Kindes Schmerzensgeld in Höhe von EUR 35.000,00 zugesprochen. Ferner wurde festgestellt, dass der Beklagte für sämtliche zukünftige materielle und derzeit noch nicht vorhersehbare immaterielle Schäden einzustehen hat, die der Klägerin wegen des Todes ihres Sohnes entstehen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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