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27.04.2024
27.04.2024
19406 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kein Schmerzensgeld bei Sturz auf untergeordnetem regennassen Zuweg zur nachbarlichen Terrasse

26.09.2022Ein Grundstück­seigentümer muss einen untergeordneten Zuweg zur Terrasse seines Wohnhauses nicht völlig gefahrlos gegen alle erdenklichen von dem Weg ausgehenden Risiken für die Nutzer ausgestalten. Kann der Nutzer etwaige Sturzgefahren auf dem regennassen, mit Blättern und Ästen bedeckten Steinweg mit der gebotenen Sorgfalt abwenden, bestehen keine weitergehenden Verkehrs­sicherungs­pflichten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Beschwerde der gestürzten Nachbarin gegen ihr vom Landgericht verwehrte Prozesskostenhilfe für eine Klage u.a. auf Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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