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27.04.2024
27.04.2024
21289 Verwaltungsgericht Koblenz

Kugelschuss zur Schlachtung von ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern zulässig

10.08.2023Ganzjährig im Freien gehaltene Rinder dürfen zur Schlachtung auf der Weide mit einer Kugel erschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Es sei als das Regelverfahren bei der Rinderhaltung dieser Art anzusehen. Der Bolzenschuss ist in Fällen dieser Art nicht vorzuziehen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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