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27.02.2026
27.02.2026
27802 Bundesgerichtshof

Zum Umfang der Erstherstel­lungspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei einem sogenannten steckengebliebenen Bau

27.02.2026Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei einem sogenannten steckengebliebenen Bau nach einer Insolvenz des Bauträgers auch die Errichtung der innenliegenden nichttragenden Wände in verputzter Form mitsamt den unter Putz verlegten Leitungen sowie den Anschluss an die zentrale Heizungsversorgung nebst Zuleitungen und Heizkörpern verlangen kann; auf die dingliche Zuordnung dieser Bauteile zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum kommt es dabei nicht an.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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