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27.06.2025
27.06.2025
26089 Amtsgericht Berlin-Mitte

Anspruch auf Einsicht in Verwaltungs­unterlagen umfasst auch E-Mails

27.06.2025Der Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsicht in die Verwaltungs­unterlagen gemäß § 18 Abs. 4 WEG umfasst auch E-Mails. Danach ist auch Einsicht in den digitalen Schriftverkehr mit dem Verwaltungsbeirat zu gewähren, soweit er die Verwaltung der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft betrifft. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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