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28.04.2024
28.04.2024
15952 Oberlandesgericht Rostock

Zulässige Löschung eines Post und Sperrung eines Nutzeraccounts wegen Bezeichnung von Menschen als "Untermenschen" und "kriminelle Eindringlinge"

15.07.2021Bezeichnet der Nutzer eines sozialen Netzwerks in Posts Menschen als "Untermenschen" und "kriminelle Eindringlinge", so rechtfertigt dies auf Basis des Netz­werk­durch­setzungs­gesetzes die Löschung der Posts und die Sperrung der Nutzerkontos. In der Bezeichnung als "Untermenschen" liegt eine strafbare Beleidigung und Volksverhetzung. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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