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29.04.2024
29.04.2024
22711 Bundesgerichtshof

„Geeinte deutsche Völker und Stämme“: BGH bestätigt Schuldspruch

25.01.2024Das Landgericht Lüneburg muss neu über das Strafmaß für eine verurteilte Anführerin der verbotenen Reichs­bürger­vereinigung Geeinte deutsche Völker und Stämme entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab nach Angaben dem entsprechenden Revisionsantrag des General­bundes­anwalts statt. Die von der Angeklagten angefochtene Verurteilung blieb aber bestehen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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