GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION
EuGH konkretisiert die Voraussetzungen für Klagen auf Ersatz immaterieller Schäden sowie auf Unterlassungs- und Beseitigungsmaßnahmen innerhalb der Europäischen Union
[22.06.2026] Eine natürliche oder juristische Person, die sich durch im Fernsehen ausgestrahlten Inhalt verletzt fühlt, kann nicht die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet, anrufen, um ...
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