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28.04.2024
28.04.2024
14593 Verwaltungsgericht Neustadt

Verfügung der Landwirtschafts­kammer bestätigt: Winzer muss Rebstöcke vollständig entfernen

09.04.2021Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit Urteil vom 18. März 2021 die Klage eines Winzers aus der Vorderpfalz abgewiesen. Diesem hatte die Landwirtschafts­kammer Rheinland-Pfalz aufgegeben, auf insgesamt 14 von ihm bewirtschafteten Flurstücken alle Rebstöcke zu entfernen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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