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02.04.2026
02.04.2026
27943 Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg

Verbot der Bezeichnung als "Rum, Gin und Whiskey" bei nahezu alkoholfreien Getränken

02.04.2026Der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat entschieden, dass die Verwendung der geschützten Spirituosen­bezeichnungen "Rum, Gin und Whiskey" sowie die zusätzliche Bezeichnung "American Malt" für nahezu alkoholfreie Getränke verboten ist. Damit dürfen nur solche Getränke als "Rum, Gin und Whiskey" bezeichnet werden, in denen auch "Rum, Gin und Whiskey" drin ist.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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