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02.10.2026
02.10.2026
28640 Kanzlei Wrase

Double Opt-in reicht allein nicht: Unternehmen müssen die Einwilligung in Werbe-E-Mails nachweisen

01.10.20261. Was hat das VG Düsseldorf entschieden?Ausgangspunkt des Verfahrens war der Versand von Werbe-E-Mails. Der betroffene Empfänger bestritt, dem Versand zugestimmt zu haben. Das verantwortliche Unternehmen verwies auf einen Double-Opt-in-Vorgang und konnte insbesondere E-Mail-Adresse, IP-Adressen und Zeitstempel dokumentieren.Nach dem Urteil des VG Düsseldorf vom 27.7.2026, Az. 29 K 9714/24, genügte diese Dokumentation im konkreten Fall nicht. Die datenschutz­rechtliche Verwarnung der zuständigen Aufsichtsbehörde wurde bestätigt.Nein. Das Gericht erklärt das Double-Opt-in-Verfahren nicht für ungeeignet. Es geht vielmehr um die Beweisbarkeit einer wirksamen Einwilligung. Das Verfahren bleibt ein wichtiges Instrument, um den Missbrauch fremder ...Weiterlesen auf www.lawst.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.lawst.de
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