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12.12.2024
12.12.2024
24923 Amtsgericht Berlin-Wedding

Unzulässige Begründung einer Unterlassungsklage mit unzulässig aufgenommenen Fotos

13.11.2024Wird eine Unterlassungsklage mit unzulässig aufgenommenen Fotos begründet, so kann dies unzulässig sein. Insofern kann ein Sach­vortrags­verwertungs­verbot vorliegen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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