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02.10.2025
02.10.2025
27128 Bundesverfassungsgericht

Bundesver­fassunsgericht erlaubt ANOM-Daten als Beweismittel im Strafverfahren

01.10.2025Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesver­fassungsgerichts eine Verfassungs­beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich der Beschwerdeführer gegen seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe unter Verwertung von Informationen aus der Überwachung seiner ANOM-Kommunikation wendet. Die Verfassungs­beschwerde ist unzulässig. Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit der Verletzung eines Grund- oder grundrechtsgleichen Rechts, insbesondere des Rechts auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) nicht schlüssig dargelegt. Die Verwertung der ANOM-Daten begegnet auf der Grundlage des ...Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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