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16.02.2026
16.02.2026
27738 Pavel Rechtsanwälte

Erneuter Erfolg gegen Volkswagen: Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten

22.11.2025Das Arbeitsgericht Braunschweig hat erneut eine Klage der Volkswagen AG auf Rückzahlung von Studiengebühren sowie Gehältern und Einmalzahlungen während des Studiums des Arbeitnehmers abgewiesen.  Der Mandant der Kanzlei PAVEL Rechtsanwälte wurde auf Zahlung von 47.152,38 EUR verklagt. Er sollte für den Zeitraum seines Hauptstudiums während des „Studiums im Praxisverbund“ Vergütung, Einmalzahlungen und Semestergebühren von insgesamt […]Weiterlesen auf www.ra-pavel.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ra-pavel.de
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