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27.07.2025
27.07.2025
26216 Pavel Rechtsanwälte

Abgestufte Arbeitnehmerhaftung: Der Arbeitgeber trägt die Beweislast

09.04.2025Das LAG Niedersachsen hat Schadenser­satzansprüche aufgrund der Beschädigung eines Zauns durch eine Schubkarre abgelehnt.  Grundsätzlich gilt eine beschränkte Arbeitnehmerhaftung, da der Arbeitgeber das Betriebsrisiko trage. Diese beschränkte Arbeitnehmerhaftung besagt, dass ein Arbeitnehmer bei Schäden, die er im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursacht, nicht immer in vollem Umfang haftet. Bei leichter Fahrlässigkeit entfällt die Haftung, bei […]Weiterlesen auf www.ra-pavel.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ra-pavel.de
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