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28.04.2024
28.04.2024
22774 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Unwirksamkeit einer Kündigung nach Grundsatz von Recht und Glauben

03.01.2024Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen KündigungLandesarbeits­gericht Hamm, Urteil vom 03.05.2022, Aktenzeichen 14 Sa 1350/21Die Arbeitgeberin ist an den Inhalt eines erteilten Zeugnisses grundsätzlich gebunden. Die Bindung kann sich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben. Eine außerordentliche Kündigung ist wegen Verstoßes gegen das Verbot der Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten rechtsmiss­bräuchlich, wenn diese zwei Tage nach dem Zeitpunkt ausgesprochen wird, zu dem die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer ein mängelfreies Zeugnis ausgestellt hat.Ein Mitarbeiter in der Produktion verlangte von der Arbeitgeberin ein Zwischenzeugnis. Das Zwischenzeugnis enthält folgende Leistungs- und ...Weiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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