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27.04.2024
27.04.2024
12292 Kündigung

Un­entschuldigtes Fehlen zu Jobbeginn recht­fertigt keine fristlose Kündigung

30.09.2020Ein bereits am dritten Arbeitstag Un­entschuldigtes Fehlen eines Arbeit­nehmers im neuen Job ist noch kein Grund für eine fristlose Kündigung. Auch während der Probezeit darf in einem solchen Fall die gesetzliche Kündigungs­frist nicht abgekürzt und auf eine Abmahnung verzichtet werden, entschied das Landes­arbeits­gericht (LAG) Schleswig-Holstein in Kiel in einem am Donnerstag, 24.09.2020, bekanntgegebenen Urteil (AZ: 1 Sa 72/20).Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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