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28.04.2024
28.04.2024
22783 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Beißvorfall und Feststellung der Gefährlichkeit rechtfertigt Erhebung der erhöhten Hundesteuer

05.02.2024Hat ein Hund einen Menschen gebissen und ist die Gefährlichkeit des Hundes bestandskräftig festgestellt worden, rechtfertigt dies nach § 3 Abs. 1 d) und 2 a) der Hundesteuersatzung der Stadt Osnabrück die Erhebung der erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde. Durch den Beißvorfall ist der Hund in der Öffentlichkeit durch seine gesteigerte Aggressivität aufgefallen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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