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28.04.2024
28.04.2024
10223 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

"Topf Secret": Kontrollberichte der Lebens­mittel­überwachung dürfen auf Anfrage an Verbraucher herausgegeben werden

21.01.2020Das Niedersächsische Oberverwaltungs­gericht hat mit Eilbeschluss entschieden, dass der Landkreis Lüneburg Kontrollberichte der Lebens­mittel­überwachung auf der Grundlage des Verbraucher­informationsgesetzes (VIG) an Verbraucher herausgeben darf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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