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28.04.2024
28.04.2024
22215 Oberlandesgericht Hamburg

Werbung mit Bekanntheit aus Medien setzt Angabe von Fundstellen zur Berichterstattung voraus

19.10.2023Wirbt ein Unternehmen mit der Bekanntheit aus Medien, so müssen Fundstellen angegeben werden, aus denen sich eine Berichterstattung ergeben. Zudem muss sich die Bekanntheit aus einer redaktionellen Berichterstattung ergeben und nicht aus einer Werbeschaltung. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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