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28.04.2024
28.04.2024
22010 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

In Verwahrung gegebener kombinierter Ehe- und Erbvertrag kann von den Eheleuten nicht mehr herausgefordert

29.09.2023Ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todeswegen enthält, kann später aus der amtlichen Verwahrung herausverlangt werden (§ 2300 BGB). Wird mit dem Erbvertrag eine weitere vertragliche Verpflichtung wie z.B. ein Ehevertrag verbunden, besteht kein Anspruch auf Herausgabe dieser kombinierten Urkunde. Dies gilt auch, wenn der kombinierte Vertrag später aufgehoben wurde, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG). Auch über eine verfassungskonforme Auslegung könnten die Beteiligten nicht die Eröffnung der Urkunde trotz geänderter Willenslage verhindern.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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