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28.04.2024
28.04.2024
22094 Verwaltungsgericht Mainz

ZDF muss in seinen Wahlsendungen zur Landtagswahl nicht über Wahlergebnisse kleiner Parteien berichten

06.10.2023Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) ist (vorläufig) nicht verpflichtet, bei seiner Landtags­wahl­berichterstattung in dem linearen Fernsehprogramm am 8. und 9. Oktober 2023 die Wahlergebnisse auch der Parteien darzustellen, deren (voraussichtliches) Wahlergebnis unter drei Prozent liegt. Einen entsprechenden Eilantrag der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) lehnte das Verwaltungsgericht Mainz ab.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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