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13.10.2024
13.10.2024
24660 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Landtagswahl Brandenburg: RBB muss Wahlergebnis der Tierschutzpartei ab zwei Prozent benennen

20.09.2024Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat einer Beschwerde der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz (Tierschutzpartei) stattgegeben und die Landes­rundfunk­anstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) verpflichtet, die Tierschutzpartei in allen Ergebnis­präsentationen zur brandenburgischen Landtagswahl im Landes­fernseh­programm nicht unter der Rubrik "Andere" zusammenzufassen, sondern das Ergebnis gesondert auszuweisen, wenn die Partei mindestens zwei Prozent erreicht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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