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24.03.2025
24.03.2025
25289 Verwaltungsgericht Köln

Spitzenkandidatin des BSW muss nicht zur "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl" eingeladen werden

06.02.2025Die Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl 2025 der Partei "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl" eingeladen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 5. Februar 2025 entschieden und damit einen Eilantrag der Partei abgelehnt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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