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29.04.2024
29.04.2024
23476 Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Landtag muss Gutachtenliste nicht herausgeben - Ausnahme vom Transparenzgebot für parlamentarische Aufgaben schließt einen Anspruch auf Herausgabe aus

20.03.2024Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags ist nicht verpflichtet, eine Liste der Gutachten, die der Wissenschaftliche Dienst des Landtags in der 18. Wahlperiode erstellt hat, herauszugeben. Das hat das Schleswig-Holsteinische Ober­verwaltungs­gericht in einem Verfahren entschieden, das zwischenzeitlich auch das Bundesverwaltungs- und das Landes­verfassungs­gericht beschäftigt hatte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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