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28.04.2024
28.04.2024
20141 Amtsgericht Köln

Investition der Mietsicherheit in Aktien: Mieter steht Anspruch auf Herausgabe der Aktien zu

03.02.2023Wird mietvertraglich vereinbart, dass die Mietsicherheit in Aktien investiert wird, so steht dem Mieter nach Ende des Mietverhältnisses ein Anspruch auf Herausgabe der Aktien zu. Er muss sich nicht auf die Rückzahlung der erbrachten Sicherheitsleistung beschränken. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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