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29.04.2024
29.04.2024
20142 Verwaltungsgericht Köln

Bundes­gesundheits­ministerium zur Herausgabe von Unterlagen zur Maskenbeschaffung

03.02.2023Das Bundes­gesundheits­ministerium ist zur Herausgabe von Informationen über die Beschaffung von FFP-2-Masken im Zuge der Corona-Pandemie verpflichtet. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Herauszugeben sind Gutachten und anderweitige Stellungnahmen einer Beratungs­gesellschaft und einer Anwaltskanzlei sowie dem Grunde nach auch E-Mail-Korrespondenz zwischen dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn und der Unternehmerin Andrea Tandler.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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