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07.09.2026
07.09.2026
28532 Verwaltungsgericht Gießen

Sechsstellige Steuerrückstände: Verwaltungsgericht bestätigt Betriebsuntersagung für Gaststätten und Spielhallen

07.09.2026Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat einen Eilantrag einer Betreiberin zweier Gaststätten im Gebiet der Stadt Wetzlar abgelehnt. Die Antragstellerin, eine GmbH, wandte sich gegen die Untersagung der Ausübung des Gaststättengewerbes.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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