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03.05.2024
03.05.2024
13983 Oberlandesgericht Zweibrücken

Schal über Mund und Nasenrücken während Fußballspiels zwecks Verhinderung der Identitäts­feststellung stellt verbotene Vermummung dar

22.02.2021Wer während eines Fußballspiels zeitweise einen Schal über Mund und Nasenrücken zieht, um somit die Feststellung seiner Identität zu verhindern, begeht eine Straftat nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersammlG. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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