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27.04.2024
27.04.2024
21738 Landgericht Nürnberg-Fürth

Staatsanwalt muss bei Prüfung der Haftpost nicht die Beachtung von Kontaktverboten kontrollieren

06.09.2023Ein Staatsanwalt ist bei Prüfung der Haftpost nicht verpflichtet zu kontrollieren, ob ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz besteht. Leitet er also die Post weiter, so macht er sich nach § 4 GewSchG strafbar. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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