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28.04.2024
28.04.2024
20946 Landgericht Augsburg

Durchsetzung des Geschlechtsverkehrs mittels Einsatzes von K.O.-Tropfen stellt besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung dar

30.06.2023Wer K.O.-Tropfen einsetzt, um damit den Widerstand des Opfers gegen die Durchführung des Geschlechtsverkehrs zu überwinden, kann sich wegen besonders schwerer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB) strafbar machen. Die Verabreichung von Oxazepam birgt ein erhebliches Gefährdungs­potential. Dies hat das Landgericht Augsburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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