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27.04.2024
27.04.2024
20628 Landgericht Berlin

Keine Strafbarkeit wegen Widerstands gegen Voll­streckungs­beamte durch Ankleben mit löslichem Kleber

10.05.2023Das Ankleben begründet keine Strafbarkeit gegen Voll­streckungs­beamte gemäß § 113 StGB, wenn sich die Verbindung ohne Probleme wieder lösen lässt. In diesem Fall liegt keine erhebliche Erschwerung der Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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