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22.04.2026
22.04.2026
28003 Landgericht Frankfurt am Main

Persönlich­keitsrechts­verletzung durch Missachtung der Verpixelungs­anordnung im Strafverfahren

21.04.2026Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat in einem grundsätzlichen Urteil entschieden, dass die sitzungspo­lizeiliche Anordnung des Vorsitzenden einer Strafkammer über die Anonymisierung von Beteiligten für ein späteres presserechtliches Zivilverfahren bindend ist. Ein Medienunternehmen, das Bildnisse eines Angeklagten entgegen der Anonymisie­rungsanordnung des Strafkammer­vorsitzenden unverpixelt veröffentlicht und/oder unter Nennung seines Klarnamens berichtet, verletzt den Angeklagten in seinem allgemeinen Persönlich­keitsrecht.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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