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06.07.2026
06.07.2026
28297 Bundesverfassungsgericht

Bundesver­fassungsgericht bestätigt Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen

06.07.2026Der Zweite Senat des Bundesver­fassungsgerichts hat zwei Verfassungs­beschwerden zurückgewiesen, die sich gegen § 184 l des Strafgesetzbuchs (StGB) richten, welcher das Inverkehrbringen, den Erwerb und den Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe stellt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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