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20.07.2026
20.07.2026
28233 Landgericht Flensburg

Adventskalender mit Erotik-Artikeln muss nicht unbedingt detaillierte Materialangaben enthalten

15.06.2026Werden Erotikartikel aus einem Adventskalender bestimmungsgemäß gebraucht, dann muss nicht angegeben werden, aus welchem Material der Kern der Sex-Toys besteht. Das machte das Landgericht Flensburg am Beispiel einer Liebeskugel deutlich. Wird die Liebeskugel bestimmungsgemäß verwendet, so besteht keine Gefährdung der Gesundheit oder Sicherheit, weil die Kugel mit einer ca. 5 mm dicken Silikonschicht überzogen ist.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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