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29.07.2025
29.07.2025
26266 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine wettbewerblichen Unterlassungs­ansprüche zwischen zwei Influencern

28.07.2025Äußerungen eines Influencers über eine andere Influencerin können im Fall einer rechtswidrigen Verletzung ihres Persönlich­keitsrechts Unterlassungs­ansprüche auslösen. Wettbewerbliche Unterlassungs­ansprüche bestehen indes mangels eines Wettbewerbs­verhältnisses zwischen den Influencern und dem fehlenden Charakter der Äußerungen als geschäftliche Handlungen nicht, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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